Bis Ende 2024 war eine verpasste 3a-Einzahlung endgültig verloren. Mit der Änderung der BVV 3 (Art. 7a–8b), in Kraft seit dem 1. Januar 2025, lassen sich Beitragslücken nachträglich schliessen — rückwirkend bis zu zehn Jahre.
Entscheidend ist der Stichtag: Lücken aus der Zeit vor der Gesetzesänderung lassen sich nicht schliessen. Die erste schliessbare Lücke ist damit das Jahr 2025 — und das erste Jahr, in dem eine Nachzahlung überhaupt möglich ist, ist 2026. Das Zeitfenster wächst mit jedem Jahr, bis es die vollen zehn Jahre erreicht.
finpension schreibt es in der eigenen Wegleitung: Wer nur einen 3a-Anbieter hat, bekommt die Daten von diesem geliefert — wer mehrere 3a-Beziehungen unterhält, bekommt sie nicht, und ist damit «im Nachteil». Gleichzeitig empfiehlt praktisch jeder Schweizer Optimierungs-Ratgeber, mehrere 3a-Konten gestaffelt zu führen, um die Auszahlungssteuer zu brechen.
Wer also alles richtig gemacht hat, kann seine eigene Einzahlungshistorie am schlechtesten belegen. Genau diese Lücke schliesst ein Tracker, der alle Konten zusammenführt.